Berlin, 21.12.17. Qualitätsmängel in Krankenhäusern sollen künftig entschiede-ner verfolgt werden – so will es der Gesetzgeber. Dazu wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, in einer Richtlinie u.a. zu regeln, wer den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung der Qualität beauftragen kann.
In seiner heutigen Sitzung hat der G-BA den Antrag der anerkannten Patientenorgani-sationen, dass auch sie Prüfaufträge stellen dürfen, abgelehnt. „Dieser Antrag war be-rechtigt, denn Patientinnen und Patienten sind diejenigen im Gesundheitssystem, die ein wirklich existenzielles Interesse an der Einhaltung von Qualitätsanforderungen ha-ben. Und sie sind auch diejenigen, die Qualitätsmängel hautnah erfahren und darüber berichten können. Innerhalb der Patientenorganisationen werden diese Erfahrungen ausgetauscht und aufbereitet.“ so Prof. Dr. Ingo Heberlein vom Sozialverband Deutschland e.V..
Die heutige Entscheidung des G-BA ist bedauerlich, denn Patientenorganisationen sind der ideale Auftraggeber zur Überprüfung von Krankenhäusern, um die Durchset-zung von Qualitätsanforderungen zu erreichen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ingo Heberlein, E-Mail: Ingo.Heberlein@web.de
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