Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland unter anderem auch zur regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung der Konvention in Deutschland verpflichtet.
Die Zivilgesellschaft in Deutschland erstattet gegenüber den Vereinten Nationen jeweils einen sog. Parallelbericht, damit die Vereinten Nationen einen kompletten Überblick über die Situation in Deutschland erhalten. Die BAG SELBSTHILFE engagiert sich jeweils sehr intensiv bei der Erstellung des Berichts.
Quelle: BAG Selbsthilfe
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