Helfen Sie uns ein klares Bild über die Versorgung behinderter und chronisch kranker Menschen mit Heilmitteln zu erhalten. Nur auf der Grundlage Ihrer Hinweise lassen sich Weiterentwicklungen der getroffenen Regelungen in Angriff nehmen, die für Patientinnen und Patienten hilfreich sind.
Worum geht es:
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Sch_digungen keine ausreichende Behandlung mit Physiotherapie, Logop_die oder Ergotherapie erhielten oder mühsam darum k_mpfen mussten, obwohl die medizinische Notwendigkeit unbestritten war. Der Grund war oft genug die Befürchtung der verordnenden órztinnen und órzte, ihr Heilmittelbudget zu überziehen und damit einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
Eine ónderung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss bewirkt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen bei Menschen mit schweren Behinderungen eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigen können. Heilmittel, die bei einer genehmigten langfristigen Heilmittelbehandlung _rztlich verordnet werden, werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht negativ berücksichtigt.
Eine _hnliche Wirkung entfalten die seit 2013 zwischen den Krankenkassen und den órzten bundesweit vereinbarten Praxisbesonderheiten. Verordnungen werden als Praxisbesonderheiten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen anerkannt, wenn sie aufgrund einer der vereinbarten Diagnosen ausgestellt wurden.
Beide Regelungen sollten die Versorgung von Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/ strukturellen Sch_digungen und einem langfristigen Heilmittelbedarf verbessern und die Hürden zur Verordnung von Heilmitteln für diesen Personenkreis absenken. Mit einer grossen Patientenbefragung will die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss deshalb überprüfen, ob die gewünschte und erwartete Wirkung eingetreten ist und ob sich das Verfahren bewährt hat.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail über folgende Adresse: info@bmab.de
Wir schicken Ihnen den Fragebogen in einem barrierefreien pdf-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Der ausgefüllte Fragebogen wird dann durch klicken auf das Feld “Formular senden” automatisch an die Stabsstelle Patientenbeteiligung weiter geleitet.
Einsendeschluss ist der 15.Juli 2014.
Mai
03
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