Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können Heilmitteltherapien vorerst für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden. Auch die Maximalfrist zwischen Verordnungsdatum und Therapiebeginn wird vorerst aufgehoben. In beiden Fällen behalten ärztliche Verordnungen ihre Gültigkeit.
Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben dazu eine entsprechende Empfehlung an die Krankenkassen veröffentlicht, diese Fristüberschreitungen vorerst nicht mehr zu prüfen.
Die Empfehlung bezieht sich auf sämtliche Heilmittel, die Vertragsärzte verordnen dürfen: Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Sie gilt vorerst bis 30. April 2020. Dabei geht es sowohl um Verordnungen von Vertragsärzten als auch von Vertragszahnärzten.
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