Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die stufenweise Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle neu angeschafften Fahrzeuge und ab dem 1. Januar 2020 alle Fahrzeuge über mindestens zwei Rollstuhlplätze verfügen.
Um den Prozess der stufenweisen Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.
Um die Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen zu überprüfen, sucht der BSK Mobilitäts-Scouts, die durch eine Testfahrt mit dem Fernlinienbus diesen auf seine Barrierefreiheit testen und überprüfen.
Dazu bietet der BSK einen Workshop an, in dem die Mobilitäts-Scouts für die Buchung, Durchführung und Erfassung einer Testfahrt geschult werden. Der nächste Workshop findet vom 16.-19. Februar 2017 in Pforzheim statt.
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Foto: Flixbus.de
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