Im Oktober 2025 ist die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in Kraft getreten. Die VersMedV enthält die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Diese sind maßgeblich, wenn die Feststellung einer Behinderung beantragt wird.
Die neue Fassung wurde teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst. Sie soll eine Bewertung nach modernen und bundesweit einheitlichen Kriterien sicherstellen.
Zum Volltext: Versorgungsmedizinische Grundsätze | REHADAT-Literatur
Unsere Infoseite zum Schwerbehindertenausweis wurde entsprechend ergänzt.


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