In Bayern zeichnet sich eine wachsende Versorgungslücke im Bereich der Hilfsmittelversorgung ab. Hintergrund sind zunehmende Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Versorgungsverträgen nach § 127 SGB V zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern.
Immer mehr Sanitätshäuser und Hilfsmitteldienstleister beklagen unzureichende Vergütungen sowie bürokratische Hürden, die eine wirtschaftliche und flächendeckende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum erschweren. Infolge dessen ziehen sich manche Anbieter ganz aus bestehenden Verträgen zurück – mit direkten Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, die dringend auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Inkontinenzprodukte oder Beatmungsgeräte angewiesen sind.
Fachverbände und Betroffenenvertretungen fordern dringende Nachbesserungen und appellieren an Politik und Krankenkassen, die Vertragspraxis zu überarbeiten, um eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Kontakt für Rückfragen:
Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik und Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel e. V.
Anschrift: Karl-Theodor-Str. 55, 80803 München, Deutschland
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