Neuausrichtung der Trägerschaft von Patientenorganisationen sollte zukünftig keinen Zweifel mehr an der Neutralität und Zuverlässigkeit der Beratung lassen
Die Arbeit der sogenannten Unabhängigen Patientenberatung steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Nicht nur in der Fachöffentlichkeit, sondern auch vom Bundesrechnungshof wurde kritisiert, dass im Zuge der privaten Ausrichtung der Patientenberatung finanzielle Mittel geflossen sind, die nicht zielgerichtet eingesetzt wurden. Auch die Anzahl der Beratungen sei auffällig zurückgegangen. Zweifel an der Neutralität der Beratung bestehen seit langem, so dass die Regierungskoalition aktuell über eine Neuausrichtung der UPD berät. Auffassungen, wonach es für einen Neustart ausreichen würde, die bestehende UPD einfach in eine neue gGmbH überführen zu können kritisiert die BAG SELBSTHILFE deutlich.
„Wir brauchen nicht alten Wein in neuen Schläuchen, sondern die UPD muss endlich unabhängig im Patienteninteresse arbeiten können“, sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Dazu muss die Trägerschaft der Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V neu aufgestellt werden.
„Besonders befremdlich ist, dass im politischen Raum nun sogar diskutiert wird, man müsse die UPD dem privaten Träger zunächst abkaufen, um ein neues Angebot zu schaffen, dass dem Ziel einer flächendeckenden und unabhängigen Beratung entspricht“, so Dr. Danner.
Die Aufrechterhaltung einer unabhängigen Patientenberatung ist eine Aufgabe, die in § 65 b SGB V verankert ist und die auch von Patientenorganisationen wahrgenommen werden sollte. Denn Ratsuchende müssen sich auf fachlich kompetente und neutrale Antworten der UPD verlassen können. Das bestätigt auch das von der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Auftrag gegebene Rechtgutachten und liefert einen Vorschlag zur Ausgestaltung des auch von der Politik favorisierten Stiftungsmodells.
Quelle: BAG Selbsthilfe
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