Bei 136.500 Menschen in Deutschland wurde 2015 eine schwere Sepsis oder ein septischer Schock diagnostiziert. Mehr als 41 % starben noch im Krankenhaus, viele andere erlitten dauerhafte Schäden. Das liegt auch daran, dass die Sepsis nicht immer frühzeitig erkannt und behandelt wird. Um hier Verbesserungen zu bewirken hat die Patientenvertretung im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahme gestellt. Zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle könnten so pro Jahr vermieden werden.
Unter Sepsis versteht man eine Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten, die vom Körper nicht beherrscht werden kann und auf die Blutbahn übergreift. In der Folge kommt es zu Gewebeschäden, Organausfällen und schließlich zum Tod. Kritisch für den weiteren Verlauf und das Überleben der Betroffenen ist, dass schnellstens nach der Verdachtsdiagnose die leitliniengerechte Behandlung einsetzt. Initiativen aus dem Ausland zeigen, dass die Sterblichkeit erheblich gesenkt werden kann, wenn in der ersten Stunde ein festgelegtes Bündel an Erstmaßnahmen erfolgt. Auch ein Modellprojekt in Deutschland, am Universitätsklinikum in Greifswald, zeigte, dass die Sterblichkeit für die ersten 90 Tage nach schwerer Sepsis um 15 % gesenkt werden konnte.
„Eine Sepsis kann jeden treffen“, sagt Dr. Ilona Köster-Steinebach, Patientenvertreterin vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Es muss alles getan werden, damit weniger Todesfälle und schwere Folgeschäden wie etwa lebenslanger Bedarf an Beatmung auftreten. Dazu muss bei Medizinern und Krankenhausleitungen das Bewusstsein geschärft werden, dass eine Sepsis ein genauso dringender Notfall ist wie ein Schlaganfall.“
In Deutschland hat bereits das vom Bundesforschungsministerium geförderte MEDUSA-Projekt vergeblich versucht, Verbesserungen bei der Versorgung von Sepsis-Verdachtsfällen in den beteiligten 40 Krankenhäusern zu bewirken. Um die Krankenhausleitungen zu motivieren, notwendige organisatorische Veränderungen vorzunehmen und die Kenntnis der Sofortmaßnahmen bei den behandelnden Ärzten zu erhöhen, erachtet deshalb die Patientenvertretung die Etablierung eines Pakets aus Qualitätssicherungs- und –förderungsmaßnahmen über den G-BA als dringend notwendig. Der Antrag wurde mit fachlicher Unterstützung insbesondere der Sepsis-Stiftung erarbeitet.
„Die Patientenvertretung stellt diesen Antrag im öffentlichen Plenum, um den G-BA aufzufordern, rasch tätig zu werden. Jedes Jahr können Tausende gerettet und hohe Folgekosten für die gesetzliche Krankenversicherung vermieden werden“, sagt Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung.
Ansprechpartner: Frau Dr. Ilona Köster-Steinebach, Tel.: 030 – 258 00 522, Mail: gesundheit@vzbv.de
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