Im Tätigkeitsbericht wurde auch die Widerspruchsbearbeitung der Krankenkassen aufgegriffen. Auf Seite 17 und 18 wurden diverse Rechtsprobleme aufgeführt …
“Um sicherzustellen, dass die bundesunmittelbaren Krankenkassen die maßgeblichen Vorschriften zur Widerspruchsbearbeitung beachten, prüfte das BAS im Jahr 2022 verstärkt die Arbeitsanweisungen der Krankenkassen zur Widerspruchsbearbeitung.
Bei der Auswertung der Arbeitsanweisungen sowie durch den Austausch mit anderen Institutionen, stellte das BAS immer wieder zahlreiche Rechtsprobleme fest. Ein Großteil der geprüften Arbeitsanweisungen sah eine oder mehrere telefonische Kontaktaufnahmen der Krankenkassen mit den Versicherten vor, die das Ziel hatten, diese Versicherten dazu zu motivieren, ihren Widerspruch zurückzunehmen. Ferner wurden Versicherte oftmals nicht umfassend über die Rechtsfolge einer Rücknahme des Widerspruchs informiert. Auch wurde den Versicherten durch irreführende Schreiben der Krankenkassen vielfach der Eindruck vermittelt, die Ablehnung des Widerspruchs sei bereits beschlossen. Durch die zusätzlich vorgesehenen Kontaktaufnahmen verlängert sich die Dauer der Widerspruchsverfahren. Darüber hinaus hat das BAS festgestellt, dass bei einigen Krankenkassen Arbeitsanweisungen
zur Widerspruchsbearbeitung gänzlich fehlen.”
Comments are closed.