Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Nahverkehrsplan benannt werden (Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).
Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist derzeit nicht viel zu merken.
Bitte nehmen Sie an der anonymen Umfrage des Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) teil. Der DBV möchten wissen, ob die Bus-/Straßenbahn- oder U-Bahn-Haltestelle (nicht Regionalverkehr!) in Ihrer Nähe barrierefrei ausgestaltet ist bzw. die Ausgestaltung ansteht. Nach § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes sind bis zum 1. Januar 2022 alle diese Haltestellen barrierefrei umzubauen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Nahverkehrsplan konkret benannt und Nutzungsmöglichkeiten beschrieben werden.
Es besteht der Eindruck das von den Verantwortlichen in den Bundesländern bis in die Kommunen dieses Datum nicht ernst genommen wird. Anstrengungen, die noch nicht barrierefreien Haltestellen in naher Zukunft umzubauen, sind nicht erkennbar. Niemand von den Verantwortlichen hat einen Überblick über die Anzahl, die notwendigen Baumaßnahmen und die Kosten hierfür.
Deshalb erhofft sich der DBV von einer möglichst breiten Teilnahme einen kleinen Überblick darüber, wie der Stand ist und was ggf. zu tun ist.
Link zur Umfrage …
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