Leitsatz Weder Unterarmgehstützen, noch Duschhocker oder rutschfeste Duschmatten sind geeignet, die Behinderung im Nassbereich auszugleichen. Daher ist von der gesetzlichen Krankenkasse ein Badebein zur Verfügung zu stellen. Gericht Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az.: L 9 KR 128/03 - Az.: S 81 KR 1793/02 - Berlin... read more →
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