DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer: Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Wir
hoffen, dass diese Botschaft auch endlich in der Politik ankommt.“
Mal schnell Geld abheben vom Automaten, spontan mit Freunden etwas essen
gehen oder kurzentschlossen verreisen: Was für die meisten Menschen eine
Selbstverständlichkeit ist, kann für Menschen mit Behinderungen oder
mobilitätseingeschränkte Menschen mit unüberwindbaren Hindernissen einhergehen.
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) seit Jahren umfassende
und verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit. Nun hat in diesem Zusammenhang
die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Aktuell hat die EU-
Kommission gegen Deutschland und viele andere Staaten ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Auch, wenn es hierbei eher um formale
Versäumnisse geht, die in Kürze nachgebessert werden sollen, bleiben wir bei unserer
Kritik, dass die Barrierefreiheit in Deutschland nicht konsequent und schnell genug
vorangetrieben wird“, erklärt DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer.
Bereits im vergangenen Jahr hat der DBR gemeinsam mit zahlreichen anderen
Akteur*innen darauf hingewiesen, dass das sogenannte
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Spielräume der EU-Vorgaben nicht ausreichend
genutzt hat und beispielsweise die bauliche Barrierefreiheit nicht einbezogen hat.
„Zwar gibt es nun Regeln zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, allerdings
enthalten diese einfach zu viele Ausnahmen und vor allem zu lange Übergangsfristen.
Es ist inakzeptabel, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2040
barrierefrei werden sollen. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Wir hoffen, dass
diese Botschaft auch endlich in der Politik ankommt“, so Adolf Bauer.
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