Der Paritätische Gesamtverband informiert, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 28.06.2013 Ausführungen zu der Übertragung der Freibeträge für Kinder sowie zu der Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags eines Kindes bei der Übertragung auf die Eltern gemacht hat.
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder sowie des Behinderten-Pauschbetrags mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geändert worden. Das BMF hat hierzu inhaltliche Ausführungen vorgenommen, welche ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden sind. Einzelheiten sind dem BMF-Schreiben zu entnehmen.
Mail des BMF vom 28.06.2013
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