Welche E-Scooter werden in Bussen mitgenommen? Worin unterscheiden sich ÖPNV-E-Scooter von konventionellen Hilfsmitteln? Antworten auf diese und viele weiteren Fragen rund um die Anschaffung eines E-Scooters gibt es in dem jetzt vorgestellten Erklär Video vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK. Seit im Jahr 2014 die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten wurde, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ begutachtet wurde, setzt sich der BSK für die betroffenen E-Scooter-Nutzer ein.
Um im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Klarheit zu verschaffen, hat der BSK jetzt ein Erklär Video mit Unterstützung der Aktion Mensch und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH produzieren lassen.
„Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität. Der BSK berichtet seither auf seiner Webseite bsk-ev.org regelmäßig über neue E-Scooter-Modelle und bietet zudem Hilfe in Form von Widerspruchsschreiben, wenn eine Krankenkasse die Verordnung eines E-Scooters ablehnt.
Der Film ist bei YouTube hochgeladen: https://youtu.be/P_sCvoFp1dk
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Comments are closed.