Die beidseitig oberschenkelamputierte Klägerin war bereits mit hochwertigen Kniegelenkprothesen (Typ Genium des Herstellers Otto Bock) versorgt. Problematisch war allerdings, dass die Beinstümpfe der Klägerin im Laufe des Tages stark auskühlten.
Dies war nicht nur schmerzhaft, sondern führte auch dazu, dass die Prothesenwahrnehmung im Laufe des Tages abnahm. Das versorgende Sanitätshaus hat daraufhin eigens eine Heizregulierung angefertigt und testweise in die Prothesenschäfte der Klägerin verbaut.Dies sorgte dafür, dass die Stümpfe der Klägerin aufgewärmt und die Prothesenwahrnehmung verbessert wurde. Die Oberschenkelprothesen konnten im Anschluss deutlich besser von der Klägerin gesteuert werden und die erhöhte Prothesenwahrnehmung verhalf der Klägerin zu einem erheblichen Zugewinn an Sicherheit beim Gehen. Die beklagte Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die Heizregulierung dennoch ab. Im laufenden Gerichtsprozess vor dem Sozialgericht Wiesbaden wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter bestätigte die Gebrauchsvorteile der Heizregulierung, woraufhin die beklagte Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme anerkannt hat.
Quelle: Müller & Dr. Paul Rechtsanwälte
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