Das Bundessozialgericht hat am 07. Mai 2013 entschieden, dass eine ambulant durchgeführte HBO-Behandlung (hyperbare Sauerstofftherapie) einer Klägerin durch ihre gesetzliche Krankenkassen übernommen werden muss.
Eine hyperbare Sauerstofftherapie kann die Heilungschancen bei einem ischämischen diabetischen Fußsyndrom erheblich steigern und somit eine Amputation verhindern.
Unverständlicherweise werden stationäre HBO-Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ambulante bisher nicht. Das Bundessozialgericht macht in seiner Entscheidung erfreulicher Weise klar, dass aus medizinischer Sicht keine Gründe vorliegen, die Therapie im ambulanten Bereich anders als im stationären Bereich zu bewerten.
BSG, Urteil vom 07.05.2013, Az.: B1 KR 44/12R
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